Eigentümerversammlung zu Corona-Zeiten: Ausschluss der Eigentümer führt zu Ungültigkeit eines Beschlusses
Das Amtsgericht (AG) hat den Beschluss einer Eigentümerversammlung für ungültig erklärt, weil den Wohnungseigentümern bereits durch die Formulierung des Einladungsschreibens die Teilnahme an der Versammlung