Säumniszuschläge bei Kindergeldrückforderungen: Berechnung durch Familienkassen rechtswidrig
Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. In einem an sich