Familiengerichtliche Beschlüsse dürfen nicht einfach geändert werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Verwaltungsgerichte nicht dazu befugt sind, Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich abzuändern. Das gelte sogar dann, wenn die familiengerichtliche Entscheidung