Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geklärt, dass bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge