Freibetrag und ermäßigter Steuersatz: Nicht für Veräußerungsgewinn aus im Privatvermögen gehaltene 100-prozentige Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 Einkommensteuergesetz (EStG) gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100-prozentigen Beteiligung an