Kündigung eines Arbeitnehmers: Keine Diskriminierung bei nicht offenkundiger Schwerbehinderung
Bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass für den Arbeitgeber die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers (hier: nach einem Schlaganfall) offenkundig ist, scheiden Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)