Auszubildendenrecht: Nur schwere Verfehlungen können Jugendvertreter die Stelle kosten
Grundsätzlich kann ein Auszubildender/eine Auszubildende nach Abschluss der Lehre mit einer Weiterbeschäftigung „auf unbestimmte Zeit“ rechnen, wenn er (oder sie) Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung ist.