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Risikoreduzierungsgesetz soll Bankensektor krisenfester machen

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Stabilität des Bankensektors und zum Schutz von Steuerzahler und Anleger beschlossen. Unter anderem solle damit sichergestellt werden, dass Gläubiger und Eigentümer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht die Steuerzahler, erläutert das Bundesfinanzministerium (BMF).

Die Bundesregierung stelle mit dem Gesetzentwurf sicher, dass krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren und nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Große Banken müssten künftig Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, die im Krisenfall Verluste abfedern. Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen dürften nur in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden. Auch solle die Widerstandsfähigkeit der Banken gestärkt werden, so das BMF. In der letzten Krise seien Banken durch eine zu hohe Verschuldung und eine zu kurzfristige Refinanzierung hohe Risiken eingegangen. Mit dem Bankenpaket würden die Lehren daraus gezogen und eine verbindliche Verschuldungsquote, definiert als das aufsichtliche Kernkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme, von drei Prozent eingeführt. Für die größten globalen systemrelevanten Banken gölten mit Mindestquoten von 3,5 bis vier Prozent der Bilanzsumme dabei zukünftig höhere Anforderungen. Zudem werde eine neue Anforderung zur Stärkung der Liquidität im Bankenpaket eingeführt. Sie verpflichte Banken, ihre Refinanzierung langfristiger zu gestalten (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Überarbeitet worden seien auch die makroprudentiellen Instrumente, insbesondere Kapitalpuffer, mit denen Aufsichtsbehörden auf potentielle Risiken für die Finanzstabilität präventiv reagieren können. Diese würden einfacher anwendbar und klarer abgegrenzt.

Deutschland habe sich beim Bankenpaket nachdrücklich und erfolgreich für das Prinzip der Proportionalität eingesetzt, meldet das BMF weiter. Hier gehe es um zielgerichtete, passgenaue Konzepte für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen, auf die einige der in Basel für Großbanken ausgearbeiteten Regeln schlichtweg nicht passten. So könnten sich diese Banken besser auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen, konzentrieren. Zur Stärkung der Proportionalität werde erstmals eine klare Definition für „kleine und nicht komplexe Institute“ geschaffen. Mit dem Risikoreduzierungsgesetz werde festgelegt, dass alle Institute unter fünf Milliarden Euro Bilanzsumme von diesen Erleichterungen profitieren können – damit werde der europarechtliche Spielraum zur Stärkung der Proportionalität in Deutschland vollständig ausgeschöpft. Diese Institute profitierten beispielsweise von Erleichterungen durch eine vereinfachte Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben (simplified Net Stable Funding Ratio, NSFR).

Volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen werden laut Finanzministerium mit dem Bankenpaket erleichtert. Dazu werde die Eigenkapitalentlastung für Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen – der so genannte KMU-Unterstützungsfaktor – gestärkt. Das Anwendungsdatum des KMU-Unterstützungsfaktors sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von Mitte 2021 auf Mitte 2020 vorgezogen worden. Schließlich würden die selbstständigen Förderbanken der Länder sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank der Förderbank des Bundes, der KfW, materiell gleichgestellt. Diese Banken würden künftig nach nationalen Regelungen beaufsichtigt, die weitgehend dem europäischen Recht entsprechen. Damit werde die Einheitlichkeit in der deutschen Förderlandschaft verbessert, so das BMF.

Bundesfinanzministerium, PM vom 29.07.2020

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