Gerichtliche Entscheidungen können nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) unter bestimmten Voraussetzungen auch aufgrund einer Beratung im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden.
Gerichtliche Entscheidungen eines Senats des BFH hätten nach Beratung und Abstimmung durch die an der Entscheidung beteiligten Richter (Senatsmitglieder) zu ergehen. Ob eine solche Beratung und Abstimmung auch in einer Videokonferenz erfolgen kann, sei gesetzlich nicht geregelt. Nach Auffassung des BFH kann eine wirksame Beratung und Abstimmung eines – wie beim BFH – nur aus Berufsrichtern bestehenden Richterkollegiums statt in einer Präsenzsitzung in einem geschlossenen Raum auch im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden. Dafür müsse gewährleistet sein, dass bei gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richter jede Person jederzeit und zeitgleich mit den Anderen kommunizieren kann und alle die gesamte Kommunikation in Ton und Bild mitverfolgen können. Zudem müsse die Beratung und Abstimmung technisch auf der Grundlage einer gesicherten Datenverbindung erfolgen. Auf diese Weise könne jedenfalls in Verfahren, die keine mündliche Verhandlung erfordern, auch in Pandemiezeiten ein effektiver Rechtsschutz in angemessener Zeit gewährleistet werden. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.02.2021, IV R 35/19