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Mietrecht: Vermieter darf es untersagen, Inkassos einzuschalten

Dass Mieter es Inkassounternehmen übertragen können, ihre Interessen (zum Beispiel mit Blick auf Mieterhöhungen, Mängeln in der Wohnung oder Schönheitsreparaturen) durchzusetzen, ist vom Bundesgerichtshof grundsätzlich bestätigt worden.

Allerdings hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof Vermietern einen Weg „erlaubt“, solche Abtretungen zu verhindern: Vermieter dürfen mietvertraglich ein „Abtretungsverbot“ vereinbaren.

Hat ein Mieter ein solches im Mietvertrag unterschrieben, so darf er ein Inkassounternehmen nicht einschalten. Er werde dadurch nicht unangemessen benachteiligt. Der Vermieter habe ein „berechtigtes Interesse daran, nicht mit einer Vielzahl möglicher Neugläubiger konfrontiert zu werden“.

AmG Berlin-Tempelhof, 11 C 108/20

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