Die Europäische Kommission hat am 23.07.2020 beschlossen, die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr medizinischer Geräte und Schutzausrüstung aus Drittländern bis Ende Oktober 2020 zu verlängern. Damit will sie den Kampf gegen das Coronavirus unterstützen. Die Zollbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstungen sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. Damit wird die anfängliche Frist von sechs Monaten um weitere drei Monate verlängert. Am 11.06.2020 konsultierte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich zur Notwendigkeit der Verlängerung und beantragte diese. Die Erleichterung gilt ohne Unterbrechung bis zum 31.10.2020.
Ärztlich attestierte Unfähigkeit, Maske zu tragen kann Arbeitsunfähigkeit bedingen
Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung