Fälschlicherweise Gewerbesteuerbescheid angegriffen: Einspruch kann dennoch Gewerbesteuermessbescheid betreffen
Auch der durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einen Rechtsanwalt – fälschlich – gegen den Gewerbesteuerbescheid eingelegte Einspruch ist grundsätzlich einer Auslegung dahin zugänglich,