Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu Einbringungsgewinn
Die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH stellt eine schädliche Veräußerung gemäß § 22 Absatz 1 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) dar. Folge ist, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich