Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) behandelt die Berücksichtigung der Gewerberückstellung im Zusammenhang mit dem betrieblichen Schuldzinsenabzug. Hintergrund ist eine Neufassung der Randnummer 8 Satz