Betriebsräteversammlung: Kein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds mit aktuellem negativen PCR-Test unter Verweis auf „2G-Regelungen“
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes (ArbG) Bonn im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 15.11.2021 konnte einem Betriebsratsmitglied die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung am 16. bis 17.11.2021 nicht