Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Pauschal gezahlte Zuschläge ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei
Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden. Die Klägerin betrieb ein Kino