In Niederlanden zurückgelegte Kindererziehungszeiten: EuGH soll über Anerkennung entscheiden
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, ein Verfahren, in dem es um die Berücksichtigung von in den Niederlanden zurückgelegten Kindererziehungszeiten geht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)