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Brexit: Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union ist mit Ablauf des 31.01.2020 beendet worden. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, haben die Europäische Union und Großbritannien Übergangsregelungen vereinbart. Danach gelten die Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.02.2008 für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach Großbritannien bis zum 31.12.2020 unverändert weiter. Anträge, die Vergütungszeiträume des Jahres 2020 betreffen, können laut BZSt bis zum 31.03.2021 nach den Vorschriften der vorgenannten Richtlinie gestellt werden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 08.01.2021

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