Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Bauherrenrecht: Das „Was“ muss in der Klage genannt werden, nicht das „Warum und Wie“

Streiten sich ein Bauherr und die Baufirma über ein undichtes Dach, und verklagt der Hauseigentümer die Baufirma, so muss er seine Forderung zwar klar formulieren, indem er die beanstandeten Mängel benennt und deren Beseitigung verlangt. Er muss für eine Wirksamkeit der Klage jedoch nicht die Ursache des Schadens anführen (die er ja auch gar nicht zwingend kennen muss), und auch nicht „die Art und Weise, in der der gerügte Mangel zu beseitigen ist“.

Brandenburgisches OLG, 4 U 70/19

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Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig

Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.12. – Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer– Einkommensteuer– Kirchensteuer– Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.12. für den Eingang der Zahlung. Zahlungen per Scheck gelten

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