Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 01.01.2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt. Demzufolge seien die durch BMF-Schreiben vom 03.12.2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2021“ (BStBl I, S. 1256) veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 27.09.2021