- 12.08.
- Umsatztsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.08. für den Eingang der Zahlung. - 16.08.
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.08. für den Eingang der Zahlung.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge August 2021 Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für August ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.8.2021.
Erbrecht des Staates darf erst nach ausreichenden Nachforschungen zu anderen Erben festgestellt werden
Hat ein Verstorbener keinen Ehe- oder Lebenspartner und keine Verwandten und hat er auch nicht durch ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung einen Erben