- 12.08.
- Umsatztsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.08. für den Eingang der Zahlung. - 16.08.
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.08. für den Eingang der Zahlung.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge August 2021 Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für August ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.8.2021.
Der Vermieter muss den Untermieter nicht vorab kennenlernen
Ein Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass er einen potenziellen Untermieter seines Mieters persönlich kennenlernen darf. Es reiche aus, wenn der Mieter ihm den Namen,