Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zu Fragen zu den Auswirkungen des Brexits einen Brexit-Chatbot in Betrieb genommen. Wer sich frage, welche Auswirkungen der Brexit auf den umsatzsteuerrechtlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr hat oder was bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bezüglich Umsätze mit Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich zu beachten ist, könne hier Antworten finden. Die Generalzolldirektion, das Bundesinnenministerium und das BZSt stellten den Chatbot gemeinsam für allgemeine Fragen zu den Auswirkungen des Brexits zur Verfügung. Der Chatbot steht nach Angaben des BZSt rund um die Uhr zur Verfügung und beantwortet die Fragen in Dialogform selbstständig. Eine Besonderheit sei seine Mehrsprachigkeit. Der Chatbot erteile Auskünfte in deutscher und englischer Sprache. Anhand der Dialoge lerne er stetig dazu, um immer bessere Hilfe leisten zu können. Bei steuerlichen Fragen rät das BZSt dazu, möglichst Begriffe wie Umsatzsteuer, USt oder ZM einzugeben, um dem Chatbot die Einordnung der Frage zum steuerlichen Bereich zu erleichtern.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 11.03.2021