Logo

Krankschreibungen: Verspätete Einführung elektronischer Meldung geht nicht zulasten der Versicherten

Die verspätete elektronische Meldung von Krankschreibungen geht nicht zulasten der Versicherten. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dresden entschieden und der Klage einer Versicherten gegen ihre Krankenkasse auf Krankengeld stattgegeben.

Die Krankenkasse hatte die Zahlung für einzelne Zeiträume abgelehnt, in denen sie im Januar 2021 erst nach Ablauf einer Woche von der Versicherten über die weiteren Krankschreibungen informiert worden war (so genannte Meldeobliegenheit). Zwar hat der Gesetzgeber bereits 2019 vorgeschrieben, dass ab dem Beginn des Jahres 2021 die Ärzte und Einrichtungen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenversicherungen übermitteln müssen. Seitdem sind gesetzlich Krankenversicherte nicht mehr selbst für die Weitergabe der „Krankenscheine“ an die Krankenkasse verantwortlich. Die Arztpraxis war zu dieser Zeit aber technisch noch nicht in der Lage, die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Versicherung zu übermitteln, da die elektronischen Übermittlungswege zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen nur mit einer Verzögerung von mehreren Monaten geschaffen werden konnten.

Auch wenn die Verbände der Kassenärzte und Krankenkassen sich auf ein weiteres Aufschieben des Geltungsbeginns verständigt haben, wirkten diese Vereinbarungen nicht gegenüber den Krankenversicherten, so das SG Dresden. „Die Möglichkeit eines weiteren Aufschiebens dieses Systemwechsels über den 01.01.2021 hinaus hat im Gesetz keinen Niederschlag gefunden – auch nicht für den Fall der verspäteten Herstellung der technischen Voraussetzungen“, so der Vorsitzende Richter der 45. Kammer Marc Lehr. Die verspätete Umsetzung der Rechtslage dürfe also keine negativen Folgen für die Versicherten haben. Ob den Versicherten die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Rechtslage bekannt waren, spiele für die Krankengeldansprüche keine entscheidende Rolle.

Gegen das Urteil steht die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz offen. Zugleich hat das SG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 19.01.2022, S 45 KR 575/21, nicht rechtskräftig

Logo

Berliner Mietendeckel ist nichtig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den so genannten Berliner Mietendeckel gekippt. Das umstrittene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) sei mit dem Grundgesetz

MEHR LESEN

Bürger-Identifikationsnummer: Kommt

Nach dem Bundestag hat am 05.03.2021 auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das so

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.5. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.5. für den Eingang der Zahlung. 17.5. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am

MEHR LESEN

Betreute: Rechte bei Erbschaften gestärkt

Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines „Behindertentestaments“ gemacht haben, sind nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.

MEHR LESEN

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

Während einer Kurzarbeit Null erwirbt ein Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden. Die Klägerin ist seit dem 01.03.2011 als Verkaufshilfe mit

MEHR LESEN