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BZSt warnt: Betrugs-SMS „Gerichtsverfahren/Steuerschulden“

Derzeit versenden Betrüger SMS, angeblich im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Dem Amt zufolge behaupten sie, überfällige Steuern seien nicht bezahlt und ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden.

Das BZSt warnt auf seiner Homepage ausdrücklich davor, den per SMS geforderten Betrag zu bezahlen. Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.11.2020

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Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig

Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt

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10.12. – Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer– Einkommensteuer– Kirchensteuer– Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.12. für den Eingang der Zahlung. Zahlungen per Scheck gelten

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