Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten verringern nur die tarifliche Einkommensteuer
Wer Aufwendungen für Handwerker oder eine Haushaltshilfe hat, kann diese Kosten in der Steuererklärung angeben. Gemäß § 35a EStG wird dann die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt.