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Fehleranfälligkeit bei ELStAM-Bildung: Neues BMF-Schreiben soll abhelfen

Mit einem neuen Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aktualisiert und ersetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) ab dem Kalenderjahr 2019 sein früheres Schreiben vom 07.08.2013 (BStBl I S. 951).

Wie das Ministerium mitteilt, berücksichtigt die Aktualisierung neben den zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auch die Erfahrungen zur Fehleranfälligkeit bei der ELStAM-Bildung (zum Beispiel unzutreffende Steuerklassenbildung) sowie Mitteilungen aus der Finanzamtspraxis aufgrund von Arbeitgeberanfragen.

Insbesondere werde hingewiesen auf die ergänzten Regelungen zur technischen Anwendung des ELStAM-Verfahrens mit Hinweisen auf die Registrierung unter „Mein ELSTER“, auf das unternehmensbezogene ELStAM-Zertifikat, auf die Folgerungen und die Korrekturmöglichkeiten aufgrund einer Falschanmeldung als Haupt- oder Nebenarbeitgeber sowie auf die Möglichkeit des Arbeitgebers, bei einem Verlust der ELStAM-Daten seiner Arbeitnehmer eine eigenständige Datenlieferung zu erhalten, so das BMF.

Das ausführliche aktuelle Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar. Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 08.11.2018, IV C 5 – S 2363/13/10003-02

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