Kindergeldauszahlungen an Arbeitgeber können negative Einkünfte des Arbeitnehmers sein
An Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung erfolgte Kindergeldauszahlungen stellen negative Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Arbeitnehmers dar. Dies hat das Finanzgericht (FG)