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Virtuelle Währungen und sonstige Token: Bundesfinanzministerium veröffentlicht Schreiben zur Ertragsbesteuerung

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt. Wie das BMF mitteilt, liegt damit erstmals eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung zu dem Thema vor.

Das BMF-Schreiben, das unter www.bundesfinanzministerium.de als pdf-Datei verfügbar ist, behandele verschiedene Krypto-Sachverhalte, die technisch erläutert und ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden. Neben dem An- und Verkauf etwa von Bitcoin oder Ether betreffe dies insbesondere die Blockerstellung (bei Bitcoin Mining genannt). Daneben beschäftige sich das Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Arbeitnehmereinkünfte, so das BMF. Wichtiger Zwischenschritt bei der Erarbeitung des BMF-Schreibens war laut Ministerium die Anhörung im Sommer 2021. In deren Rahmen hätten sich viele Verbände und Praktiker, aber auch einzelne Bürger mit Hinweisen und Stellungnahmen an das BMF gewandt. Eine der am intensivsten diskutierten Fragen sei gewesen, ob Vorgänge wie Lending und Staking zu einer Verlängerung der Frist führen können, innerhalb derer ein privater Verkauf der hierfür genutzten virtuellen Währung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig ist. In Abstimmung mit den Ländern halte das BMF-Schreiben nun fest, dass die so genannte Zehnjahresfrist bei virtuellen Währungen keine Anwendung findet. Abschließend kündigt das BMF an, sich auch weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände mit ertragsteuerrechtlichen Fragen rund um virtuelle Währungen und sonstige Token befassen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 11.05.2022

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