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Nachbarstreit: Thuja-Hecke wegen Klimawandel eingegangen – kein Schadenersatz

Eine Nachbarin muss die Kosten für eine abgestorbene Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze nicht ersetzen, obwohl sie im Verdacht steht, diese über Jahre hinweg beschädigt zu haben. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem Nachbarschaftsstreit entschieden. Die Hecke sei nämlich durch den fortschreitenden Klimawandel zugrunde gegangen, meint das Gericht.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spreche zwar sehr viel dafür, dass die Nachbarin die Hecke mehrfach absichtlich beschädigt habe, zum Beispiel durch Abknicken von Ästen und Zweigen sowie durch das Angießen von Flüssigkeiten. Dies sei aber nicht ursächlich für das Absterben der Hecke gewesen. Denn der beauftragte Baumsachverständige habe zur Überzeugung des Gerichts festgestellt, dass die Thuja-Hecke nicht vergiftet wurde, sondern aufgrund der klimatischen Veränderungen in der Pfalz mit heißen Sommern und starken Winden vertrocknet sei. Hierbei betonte der Sachverständige, dass die Thuja aufgrund ihres hohen Wasserbedarfs für die Region der Vorderpfalz immer weniger geeignet sei und nur bei einer intensiven und langanhaltenden Bewässerung gedeihen könne. Die für die Anpflanzung einer neuen Hecke erforderlichen Kosten von mehr als 8.000 Euro muss die verklagte Nachbarin somit nicht übernehmen.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 28.07.2020, 7 O 501/18, nicht rechtskräftig

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