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Nachbarrecht: Überhängende Äste können ausnahmsweise nach und nach beseitigt werden

Droht ein Walnussbaum abzusterben, wenn er beschnitten wird, dann muss der Rückschnitt nicht sofort durchgeführt werden. Das gelte auch dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch den Baum unangemessen beschattet wird, so das LG Koblenz. Der Baum darf dann über mehrere Jahre in kleineren Abschnitten gestutzt werden. Ansonsten würde faktisch eine komplette Beseitigung des Baumes durchgeführt, auf die der Nachbar aber keinen Anspruch hätte. Am Grundsatz, dass die überhängenden Äste zu beseitigen seien, ändere ein sukzessiver Rückschnitt nichts.

LG Koblenz, 13 S 8/21

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