Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Leiharbeitnehmer: Erste Tätigkeitsstätte am Arbeitsort der Entleiherfirma

Bei einem Leiharbeitnehmer, der unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, schließt die bloße Möglichkeit der jederzeitigen Versetzung an einen anderen Arbeitsort eine „erste Tätigkeitsstätte“ am Arbeitsort der Entleiherfirma nicht aus. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen klar. Der Leiharbeitnehmer sei der Entleiherfirma dauerhaft zugeordnet, wenn sich aus der Zuordnungsentscheidung der Zeitarbeitsfirma oder aus den Gesamtumständen keine zeitliche Begrenzung des Einsatzes ergibt.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.07.2021, 13 K 63/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN