Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen nicht durch Familiengericht zu überprüfen

Nachdem das Familiengericht des Amtsgerichts (AG) in Weimar eine Entscheidung zum so genannten Maskenzwang in Schulen beziehungsweise sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen getroffen und dieses eine breite mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen hat, sind inzwischen mehr als 100 nahezu gleichlautende Anträge beziehungsweise Anregungen beim Familiengericht des AG Hannover unter Berufung auf die dortige Entscheidung eingegangen.

Verfahren wegen Kindeswohlgefährdungen seien aufgrund dieser Anregungen durch das Familiengericht jedoch nicht eingeleitet worden, teilt das AG Hannover mit. Nach Auffassung der Richter des Familiengerichts des AG Hannover ist keine konkrete Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch ersichtlich, sodass das Gericht keine Notwendigkeit für familiengerichtliche Maßnahmen zu erkennen vermochte.

Unabhängig von der Frage, ob eine Zuständigkeit des Familiengerichts überhaupt gegeben ist, seien jedenfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung ersichtlich, die familiengerichtliche Maßnahmen erforderlich machen könnte. Für die Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen sei das Familiengericht nicht zuständig.

Amtsgericht Hannover, PM vom 15.04.2021

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN