Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Der Vermieter muss den Untermieter nicht vorab kennenlernen

Ein Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass er einen potenziellen Untermieter seines Mieters persönlich kennenlernen darf. Es reiche aus, wenn der Mieter ihm den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Beruf des Untermieters nennt.

In dem konkreten Fall vor dem Landgericht Berlin war der Vermieter zwar nicht strikt gegen eine Untervermietung; er wollte jedoch die Kandidatin/den Kandidaten vor Erteilung der Genehmigung persönlich kennenlernen – vergeblich. Die Auswahl des Untermieters sei allein Sache des Mieters. Ein Vermieter dürfe nur widersprechen, wenn dafür „in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt“ (was der Vermieter hier nicht vortragen konnte).

LG Berlin, 64 T 49/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN