Handwerkerleistungen: Reparaturen an einem PKW sind nicht haushaltsnah
Lässt eine Familie Reparaturen und Wartungsarbeiten an dem privaten Familienwagen durchführen, so können die (Arbeits-)Kosten dafür nicht als „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“ von der Steuerschuld abgezogen werden.