Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Müllentsorgungs- und Abwassergebühren fallen nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. Die Klägerin machte in ihren Einkommensteuererklärungen von