Außergewöhnliche Belastungen: Abzug bei Zumutbarkeit ausgeschlossen
Am 07.04.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer werden zurückgewiesen, soweit mit ihnen geltend gemacht wird, der Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33