Beseitigung von Baumaterialien und Folien an Grenzbebauung: Zu Recht angeordnet
Die untere Bauaufsichtsbehörde im Rheingau-Taunus-Kreis hat die Beseitigung von Baumaterialien und Folien an der Grenzwand zu einem Nachbargrundstück zu Recht angeordnet. Dies hat das Verwaltungsgericht