Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Betriebskosten: Angemietete Rauchmelder bezahlt der Vermieter

Hat ein Vermieter Rauchmelder gemietet, so darf er die Kosten dafür nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Zwar fallen die Mieten für die Rauchmelder laufend an (was ein wichtiges Kriterium für die Umlage auf die Mieter ist). Jedoch sind „echte“ Betriebskosten nur solche, „die dem Eigentümer (…) durch das Eigentum (…) am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Und da die Rauchmelder nicht zum Eigentum des Vermieters gehören, dürfen die Kosten auch nicht auf die Mieter abgewälzt werden.

LG Berlin, 67 S 335/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN