Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Wird eine Wohnung selbst genutzt, so gibt es keinen vollen Abzug

Kauft ein Ehepaar ein Baugrundstück, errichtet es darauf ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, wofür es bei einer Bank ein Darlehen in Höhe von 160.000 Euro aufnimmt, ohne zu unterteilen, welche Summe auf welche Wohnung entfällt, so dürfen später nicht die gesamten Zinsen den (hier 2 verbliebenen) vermieteten Wohnungen zugeordnet und steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Haben die Eltern eine Wohnung noch während der Bauphase an die Tochter verkauft, so dient das Gebäude nicht ausschließlich dem Erzielen von Vermietungseinkünften, sondern auch der Selbstnutzung. BFH, IX R 1/18 vom 04.02.2020

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Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

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