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Türöffner und Treppenhausbeleuchtung müssen schon sein

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass es zum zeitgemäßen Mindeststandard eines mehrgeschossigen Wohnhauses gehört, dass es im Gebäude einen funktionierenden Türöffner mit Gegensprechanlage sowie eine intakte Treppenhausbeleuchtung gibt. Diese Ausstattungsmerkmale dienen der Sicherheit der Mieter (und anderer Personen, die sich im Haus aufhalten) und seien deswegen unverzichtbar. Verfügt eine Stadt (hier ging es um Frankfurt am Main) entsprechende Arbeiten, so kann sich der Eigentümer des Hauses nicht dagegen wehren.

VwG Frankfurt am Main, 8 L 3058/20

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Berliner Mietendeckel ist nichtig

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