Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Nebenwohnung zur Ausübung des Umgangsrechts kann zu Zweitwohnungsteuer führen

Ein getrenntlebender Elternteil, der seinen Hauptwohnsitz weit entfernt von Hamburg hat und in Hamburg eine Nebenwohnung innehat, in der er im Rahmen seines familienrechtlichen Umgangsrechts mit seinen minderjährigen Kindern zusammen ist, darf zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden.

Dies verletze weder den durch Artikel 6 Absatz 1, 2 Grundgesetz (GG) grundrechtlich geschützten Bereich der Familie noch verstoße es gegen den besonderen Gleichheitssatz des Artikels 6 Absatz 1 GG oder den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 GG. Die Besteuerung des für die Zweitwohnung getätigten Aufwands treffe nämlich weder typischerweise noch sonst in besonderer Weise unter dem Schutz von Artikel 6 GG stehende Familien, sondern alle Personen, die mehrere Wohnsitze innehaben, gleich aus welchem Grund sie den Zweitwohnsitz wählen. Die Zweitwohnungsteuer entfalte auch keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung der Familie über die Gestaltung ihres Zusammenlebens, sondern vermöge lediglich mittelbar durch die zusätzliche finanzielle Belastung für das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes auf die Entscheidung der Familienmitglieder über ihr Wohnverhalten Einfluss zu nehmen.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2020, 3 K 57/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN