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Grundsteuer: Mecklenburg-Vorpommern will Bundesmodell anwenden

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) hat am 13.04.2021 die Pläne für die Reform der Grundsteuer vorgestellt. Danach will die Landesregierung das Bundesmodell anwenden, die Öffnungsklausel soll folglich nicht in Anspruch genommen werden.

Das Bundesmodell orientiere sich bei der Bemessung der Grundsteuer an der marktüblichen Bewertung von Grundstücken, die im Gegensatz zu reinen Flächenmodellen ein Maximum an Steuergerechtigkeit gewährleistet. Ein eigenes Landesgesetz sei nun nicht mehr notwendig, da das Land dem Bundesmodell bereits im Bundesrat zugestimmt habe. Die Entscheidung für das Bundesgesetz ermögliche eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten, meint das Finanzministerium des Landes.

Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform seien im Land Mecklenburg-Vorpommern bis Mitte 2024 rund 1,2 Millionen Grundstücke durch die Finanzämter neu zu bewerten. Dies solle ganz überwiegend automatisiert erfolgen. Hierfür würden in der Finanzverwaltung bis 2022 die Voraussetzungen geschaffen, damit die Erklärungen von den Eigentümern elektronisch eingereicht und von der Finanzverwaltung elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Für die Berechnung des Grundsteuerwertes würden nur wenige Daten benötigt. Dabei handele es sich beispielsweise um die Fläche des Grundstücks, die Wohn-/ Nutzfläche, das Baujahr, den Bodenrichtwert und die Art des Grundstücks. „Die Zeit drängt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns noch bis 2025 eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Grundsteuerreform gewährt. Bis dahin muss die Reform abgeschlossen sein“, so Finanzminister Meyer. „Mit der Entscheidung für das Bundesmodell haben wir nun den ersten Schritt getan. Mir war wichtig, diese Entscheidung auch mit der kommunalen Ebene abgestimmt zu haben, schließlich geht es allein um kommunale Steuereinnahmen. Und ich bin sehr froh, dass wir uns gemeinsam für das Bundesmodell ausgesprochen haben, denn das ist mit seiner wertabhängigen Komponente das gerechteste Modell.“

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern., PM vom 13.04.2021

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