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Greensill Bank AG: BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16.03.2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage gewesen sei, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Zuvor hatte die BaFin eigenen Angaben zufolge am 15.03.2021 beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt.

Das Gericht habe daraufhin am 16.03.2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt. Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG seien im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt, betont die BaFin. Das Institut gehöre der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin sei die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB werde in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG nach Auskunft der BaFin Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernehme nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, PM vom 16.03.2021

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