Werden drei Mitmieter von der ehemaligen Vermieterin auf rückständige Miete verklagt (hier ging es um die Berechtigung einer Mietminderung wegen Schimmels) und verlangt einer der Mieter im Zuge einer Widerklage die Kaution zurück, so kann er damit nicht durchdringen.
Es hätten alle drei ehemaligen Mieter die Herausgabe der Kaution verlangen müssen. Und das auch dann, wenn sie nur von einem bezahlt worden war. Es handele sich um eine Leistung aller drei Mit-Mieter.
KG Berlin, 8 U 193/11