Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Es dürfen keine Anreize dafür geschaffen werden, Urlaub nicht zu nehmen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es sich nicht negativ auf die Mehrarbeitszuschläge auswirken darf, wenn auch bezahlter Urlaub in dem Monat genommen wird, für den Mehrarbeitszuschläge kalkuliert werden. Denn das könnte Arbeitnehmer abschrecken, überhaupt Urlaub zu nehmen. In dem konkreten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof ging es um einen deutschen Manteltarifvertrag für Zeitarbeit, der vorsieht, dass in Monaten mit 23 Arbeitstagen ab einer geleisteten Arbeitszeit von mehr als 184 Stunden ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent gezahlt wird. Unter die geleisteten Stunden fallen jedoch nur tatsächlich erbrachte Stunden, nicht die Urlaubszeit. Ein Leiharbeiter, der in einem Monat 13 Tage gearbeitet und für die verbliebenden 10 Arbeitstage bezahlten Urlaub genommen hatte, klagte gegen die Vorgabe – mit Erfolg. Ziel des bezahlten Jahresurlaubs sei, dass der Arbeitnehmer Zeit zur Erholung habe, um seine Sicherheit und seine Gesundheit zu schützen. Deswegen dürften sie nicht indirekt davon abgehalten werden, diesen bezahlten Urlaub zu nehmen.

EuGH, C 514/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN