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Ersterwerb eigengenutzter Wohnimmobilien soll gefördert werden

Den Ersterwerb eigengenutzter Wohnimmobilien zu fördern, ist das Ziel einer Entschließung, die auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am 17.09.2021 im Bundesrat beraten und an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Bundesregierung soll prüfen, welche Möglichkeit die Länder haben, Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer zuzulassen. Die Initiative der beiden Länder greift ein bereits 2017 von Nordrhein-Westfalen eingebrachtes Anliegen wieder auf. Zum Hintergrund führt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen aus, die Grunderwerbsteuer sei, etwa neben den Vermittlungskosten, ein wesentlicher Bestandteil der Erwerbsnebenkosten. Die Erwerbsnebenkosten wiederum könnten im Regelfall nur aus den persönlichen Ersparnissen bestritten werden. Das stelle ein gewichtiges Hemmnis für die Bildung von Wohneigentum dar. Deshalb solle mit der Entschließung nun die Bundesregierung den Ländern Möglichkeiten einräumen, einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Ziel sei es, so einen wirksamen Beitrag zu leisten, um mehr privates Wohneigentum zu ermöglichen. Denn Deutschland stehe im OECD-Vergleich auf dem vorletzten Platz.

Bereits am 22.09.2017 hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen Gesetzentwurf einzubringen, der im bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten durch natürliche Personen eine entsprechende Freibetragsregelung vorsieht. Dieser Antrag sei im Bundesrat behandelt und zur weiteren Bearbeitung an die Ausschüsse überwiesen worden.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 17.09.2021

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