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Betriebskosten: In einem Brennpunkt-Wohngebiet zahlt der Mieter die Wache zur Hälfte

Liegt ein Mietshaus in einem Hotspot der linksradikalen Szene, wo es immer wieder zu Vandalismus an Fahrzeugen und Häusern kommt, so kann der Vermieter die Kosten für einen von ihm beauftragten Wachdienst auf die Mieter umlegen.

Denn auch die Mieter müssen ein „elementares Eigeninteresse“ daran haben, Übergriffe der Gewaltszene zu verhindern oder einzuschränken. 50 Prozent des Aufwands dürfen im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden.

AmG Berlin-Tempelhof, 8 C 85/21

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Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

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