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Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der privaten Wohnung führt steuerlich nicht zu Einkünften

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.

„Ich begrüße den Beschluss der Einkommensteuerreferatsleiterinnen und Referatsleiter ausdrücklich, denn wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom, Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese Kosten ab. Es kommt jetzt darauf an, den Geflüchteten schnell und unkompliziert zu helfen. Helfenden dürfen nicht noch zusätzliche Hürden in den Weg gestellt werden“, sagt Thüringens Finanzministerin Heike Taubert.

Der Beschluss gilt zunächst nur für das Jahr 2022. In Thüringen bietet unter anderem der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt seinen Bürgerinnen und Bürgern bereits eine Entschädigung für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge in privaten Wohnungen an. „Ich gehe davon aus, dass eine landesweite Regelung dazu in den nächsten Wochen abgestimmt werden wird“, so Taubert. Sie stellt sich damit an die Seite von Innenminister Georg Maier, der eine solche Regelung bereits vorgeschlagen hatte.

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 7.4.2022

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