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Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten

Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) ist am 09.06.2021 in Kraft getreten. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin. Neben der Neufassung der Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) seien die Vorschriften zum Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige neu gefasst worden. Insbesondere die Regelungen des § 50d Absätze 1 und 2 EStG seien in den neuen § 50c EStG überführt worden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 17.06.2021

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